Mittwoch, 7. April 2010

Startberechtigung von Anhangsregisterhunden bei der FCI Agility WM

WELT- UND SEKTIONS-TITELVERANSTALTUNGEN DER FCI :STARTBERECHTIGUNG VON ANHANGREGISTERHUNDE

An seiner Sitzung Ende Februar 2010 in Madrid hat der FCI-Vorstand beschlossen, die nachfolgende Bestimmung betreffend die Startberechtigung an einer Welt- oder Sektions-Titelveranstaltung derFCI mit sofortiger Wirkung in Kraft zu setzen. Die betroffenen Championate sind: Agility, Obedience, Laufhunde, Britische und kontinentaleVorstehhunde, Spaniels, Wind-, Apportier-, Erd-, Gebrauchs-, Rettungs-, Schlitten- sowie Hütehunde.
Nur diejenigen Hunde dürfen teilnehmen, die in einem Zuchtbuch oder einem Anhangregister einer Mitgliederorganisation oder eines Vertragspartners der FCI eingetragen sind sowie Hunde, die im Zuchtbuch oder im Anhangregister einer Organisation eingetragen sind, die nicht Mitglied der FCI ist, die aber mit der die FCI eine vertragliche Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung derZuchtbücher abgeschlossen hat (AKC, KC, CKC).Neu ist, dass im Anhangregister eines Zuchtbuches eingetragene Hunde startberechtigt sind, was bisher nicht der Fall war.

Die verschiedenen Reglemente werden demnächst aktualisiert und veröffentlicht.

http://www.fci.be/circulaires/33-2010.pdf

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